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Beispiele

ausgeschlossennichtnichtnichtes sei denn, dass

Rechtsvernichtende Einwendungen sind auch die gesetzlichen Ausschlussfristen

6.3 Die Ausnahmen von Gegennormen

rechtserhaltende Tatsachen

Beispiele

- Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts (§ 144); - Hemmung und Neubeginn der Verjährung (§§ 203 ff., 212); - Aufrechnungshindernis (§§ 390, 394); - Erlöschen des Rücktrittsrechts (§§ 350–352). Bild 7: Die Behauptungs- und Beweislast am Beispiel der Kaufpreisklage AnspruchstellerAnspruchsgegneranspruchsbegründende Tatsachen Abschluss eines Kaufvertrags bestimmten Inhalts (§ 433 II) – anspruchshindernde Tatsachen – Geschäftsunfähigkeit (§ 105) Sittenwidrigkeit (§ 138) anspruchsvernichtende Tatsachen – Erfüllung (§ 362) Aufrechnung (§ 387) Rücktritt (§§ 346, 323, 437) anspruchshemmende und -beschränkende Tatsachen – Verjährung (§ 214 I) Nichterfüllungseinrede (§ 320) Stundung anspruchserhaltende Tatsachen Hemmung oder Neubeginn der Verjährung (§§ 203–213) –

6.4 Die Hilfsnormen


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