Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн

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Der BGH verschärft das Bestreiten schon dann, wenn die beweisbelastete Partei den maßgeblichen Sachverhalt nicht kennt und auch nicht ermitteln kann, während dies dem Prozessgegner leicht möglich und auch zumutbar ist[41].

1. Buch Schuldrecht Besonderer Teil oder: Vom Kauf bis zur unerlaubten Handlung

1. Teil Der Kauf1. Kapitel Das gesetzliche System des Kaufrechts

1. Kaufvertrag, Verpflichtungsvertrag, Vertrag

28

Bauplan des BGB§§ 433-479

Allgemeine Teil des BGB,Kaufvertrag VertragVerpflichtungsvertrag

Bild 8: Der Kauf im System des BGB


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2. Besonderes und allgemeines Schuldrecht

Recht der Schuldverhältnisse„Einzelne Schuldverhältnisse“KaufAllgemeinen Schuldrecht

Leistungsstörungen

Schuldrechtsreform 2002

3. Schuld- und Sachenrecht

Man muss auch zwischen Schuld- und Sachenrecht, zwischen schuldrechtlicher Verpflichtung und dinglicher Verfügung trennen. Nach § 433 I verpflichtet der Kaufvertrag zur Übereignung, überträgt aber noch kein Eigentum. Die Übereignung nach §§ 873, 925, 929 hingegen überträgt das Eigentum, verpflichtet aber nicht.


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