Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн

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- Eigen- oder Vertragshändlervertrag - Das „echte“ Factoring ist ein Forderungskauf nach § 453Das „unechte“ Factoring dagegen ist ein reines Kreditgeschäft - Lizenzspielertransfer - DarlehenSachdarlehen - MietePachtLeiheMietkaufFinanzierungsleasingLizenzvertrag - Werkvertrag

4. Der Kaufgegenstand

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SachenRechtesonstige Gegenstände

Sachen

Sachen jeder Art und in jedem Zustand, auch künftige bewegliche Sachensogar fremde Sachen

Strom-, Gas-, Wasser und WärmelieferungsverträgeSukzessiv- und Dauerlieferungsverträge gibt es auch für andere Waren

Beispiele

- Der Verkäufer soll 400 t türkische Erdbeeren auf Abruf in Teilmengen liefern (BGH NJW 91, 2699). - Der Verkäufer soll dem Käufer nach Bedarf und auf Abruf bis zu 40 000 m3 Frostschutzkies auf eine Straßenbaustelle liefern, der Käufer die einzelnen Lieferungen binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlen (BGH NJW 81, 679).

RatenlieferungsvertragVerbraucherschutz

Streckengeschäft im Ölhandel

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§ 453RechteForderungskauf„echte“ FactoringWechseldiskont


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