Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн

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Beispiele

Negative Anspruchsvoraussetzung:

- das Fehlen einer Vereinbarung über die Höhe der Vergütung - das Fehlen eines rechtlichen Grundes - das Fehlen eines Eigenbedarfs des Vermieters - die unterlassene wirtschaftliche Betriebsführung - die unterlassene Aufklärung oder Warnung - die Unwahrheit der ehrverletzenden Tatsachenbehauptung

Negative Voraussetzung einer Einwendung:

- das arglistige Verschweigen eines Mangels - Pflichtverletzungnicht zu vertreten habe - die Nichtausübung eines Rechts - die unterlassene Schadensminderung

Eine negative Tatsache lässt sich zwar leicht und locker behaupten, aber nur schwer beweisen. Damit sie überhaupt beweisbar wird, darf der Prozessgegner sie nicht einfach verneinen, sondern muss sie „substantiiert“ bestreiten und eine bestimmte Preisabsprache (§ 632 II), einen bestimmten Rechtsgrund (§ 812 I) oder eine bestimmte Maßnahme der Schadensminderung (§ 254 II) darlegen. Beweisen muss er dergleichen nicht, der Beweislastträger muss es widerlegen[40]. Die Beweislast wird nicht etwa auf den Gegner abgewälzt, sondern verbleibt demjenigen, dem das Gesetz sie auflädt.


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