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Da es sich im Westen um ein entwickelteres Geldwesen, um eine größere Mannigfaltigkeit von Silber- und Goldmünzen handelte, wurde die Willkür von Münzverrufung allgemein als schädlich empfunden. Es war auch allzu offensichtlich, dass es den Münzherren nur noch auf den Gewinn aus der Verschlechterung des Metallgehaltes ankam, ein Motiv, das ursprünglich bei den Brakteaten nicht vorlag.

Im Allgemeinen aber wurde die Regel der »Renovatio monetarum« ziemlich streng eingehalten. Nur beim Wechsel der Herren war eine Münzerneuerung erlaubt, zwischenzeitlich war sie allenfalls vor dem Antritt eines Kreuzzuges statthaft.

Daraus ist zu ersehen, dass zwischen den Gebräuchen des fortgeschritteneren Westens und dem eigentlichen Brakteaten-Geldwesen nur gewisse Gradunterschiede bestanden. Tatsächlich hat die »Renovatio monetarum« bis weit über die Grenzen des eigentlichen Brakteatengebietes hinaus ihre Gültigkeit und Wirkung gehabt. So weiß z.B. auch Fritz Schwarz in seiner Schrift »Vorwärts zur festen Kaufkraft des Geldes« zu berichten, dass selbst in England eine derartige Geldsteuer erhoben wurde (siehe a.a.O. S. 54).

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