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Zu diesen Kriterien, wann man von einer bestimmten Profession bzw. von professionell spricht, gehören:
▸ Es gibt einen bestimmten verbindlichen Wissensbestand z. B. über die Tätigkeitsmerkmale und die erforderlichen Kompetenzen der Berufsausübenden. Dieser manifestiert sich günstigstenfalls in einer gemeinsamen Theorie über eine Praxis, die unterschiedlichen Theorien zur Art der Berufsausübung noch genügend Platz lässt.
▸ Es gibt – zumeist staatlich geregelte – Aus- und Weiterbildungsvorschriften, die in Curricula transparent nachvollziehbar und überprüfbar sind.
▸ Auf dem Wege zur Professionalisierung arbeiten die damit befassten Institutionen auf ein Leistungsmonopol hin. Nur derjenige, der die genannten Voraussetzungen erfüllt, darf entsprechend tätig sein.
▸ Die Nachfrage einer Profession wird durch ein allgemein anerkanntes gesellschaftliches Bedürfnis bestimmt, das im gesamtgesellschaftlichen, staatlichen Kontext durch ein Mandat zur Berufsausübung festgelegt ist (vgl. hierzu auch Migge 2011, S. 19).