Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн

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Schenkweise versprochen ist eine Zuwendung nach § 516 I nurwenn beide Vertragspartner darüber einig sind, dass sie unentgeltlich sein sollformbedürftigen Verpflichtungsvertrag

3.2 Die unentgeltliche Zuwendung

Unentgeltlich ist alleswas rechtlich nicht zu vergüten ist,

Beispiele

- Belohnende Schenkung: - Pflicht und Anstandsschenkung - Aufnahme in eine KG ohne Einlageverpflichtung - Anlage eines SparkontosEinzahlung auf ein fremdes Konto - Versorgungsversprechen - Die Übernahme dinglicher Lasten auf dem zugewendeten Grundstückmindert nur den Wert des Geschenks

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Entgeltlich

Beispiele

- MaklervertragProvision - dafür - Versprechen des Vereinsvorstands, dem Verein Kosten zu ersetzen, - Zuwendung des Sponsors - Aufnahme in eine OHG ohne Einlageanders die Aufnahme als Kommanditist in eine KG - Zuwendungen unter Ehegatten„ehebedingte“ ZuwendungenSchenkungSchenkung

3.3 Die gemischte Schenkung

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wenn beide Vertragspartner darüber einig sinddass ein Teil der Zuwendung unentgeltlich sei