Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн

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4. Die Form des Schenkungsversprechens

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§ 518 I 1 mit § 128notariell beurkundet§ 518 I 2

Nach § 518 II wird der Mangel der Form durch Bewirkung der versprochenen Leistung geheiltBeweislast

formfreiHandschenkung

5. Die Haftung des Schenkers

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Nach dem Motto: „Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“ haftet der Schenker für Pflichtverletzungen, Rechts- und Sachmängel milder als der Verkäufer.

§ 521

§§ 523 I, 524 I

3. Kapitel Die Schenkung unter Auflage

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§§ 525-527VertragsbestimmungAuflageverpflichtet nach § 525 zu einer Leistungeine Schenkung des ganzen Gegenstandes, verbunden mit der Verpflichtung, daraus einen Teil weiterzugeben.

Beispiele

- Abtretung eines Sparguthabens mit der Bestimmung, daraus einem Dritten ein verzinsliches Darlehen zu gewähren (BayObLG NJW 74, 1142); - Auflassung eines Grundstücks mit der Bestimmung, daraus den Schenker zu versorgen. Die Versorgung vergütet die Auflassung nicht, sondern mindert nur ihren Wert (BGH 107, 156).

§ 525

Da der Beschenkte die Auflage aus dem Geschenk erfüllen soll, darf er die Vollziehung nach § 526 S. 1 verweigern, soweit das Geschenk wegen eines Rechts- oder Sachmangels an Wert verloren hat[35]. Vollzieht er die Auflage in Unkenntnis des Mangels, kann er nach § 526 S. 2 vom Schenker Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, soweit sie den Wert des mangelhaften Geschenks übersteigen.


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