Читать книгу Katharina die Große. Legitimation durch Reform und Expansion онлайн

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In Zentralrussland war der Bauer im Wesentlichen an die Scholle gebunden. Er leistete je nach Region und, aus Sicht des Grundherrn, ökonomischem Zweck Frondienste (barščina) oder Zins (obrok), oder gar beides. Nachdem sich diese Form der Leibeigenschaft seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert gebildet hatte, wurde sie im Gesetzbuch des Zaren Aleksej von 1649, das auch hundert Jahre später noch die Grundlage jeder Rechtsprechung darstellte, festgeschrieben. Dies bedeutete theoretisch zwar nicht, dass der Bauer ›seinem‹ Grundherren auch physisch gehörte, doch die Praxis sah anders aus.18 Bauern konnten Manufakturen als Arbeitskräfte ›zugeschrieben‹ werden und wurden faktisch samt ihren Familien gehandelt. Zeitungen in der Zeit Kaiserin Elisabeths offerierten solche unter Annoncen. 1713 erlaubte Peter I. den Grundherren ausdrücklich, die Bauern mit der Knute zu züchtigen, 1741 verloren sie ihre Rechts- und Geschäftsfähigkeit und wurden vom Untertaneneid ausgeschlossen. Immerhin ging es hierbei um mehr als 80 % der Bevölkerung. Die Bauern trugen also in mehrfacher Hinsicht das Reich ökonomisch. Sie finanzierten den Adel und trugen die Kopfsteuer sowie Naturalleistungen. 1722 machte Peter I. die Gutsbesitzer zur denjenigen, die die Steuer einzutreiben und die Ordnung auf den Gütern aufrechtzuhalten hatten.19

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