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Saldern hatte schon 1767 in Katharinas Namen einen provisorischen Vertrag mit dem von König Christian VII. von Dänemark bestimmten Verhandlungsführer Andreas Peter von Bernstorff ausgehandelt. Mit diesem Vertrag verzichtete der russische Thronfolger für das Haus Romanov-Holstein-Gottorf auf seine Gebietsansprüche als Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf, trat den großfürstlichen Anteil am Herzogtum Holstein an Dänemark ab und erhielt dafür die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst. Dabei konnte er an die Verhandlungen anknüpfen, die Rochus Friedrich zu Lynar 1749–1751 im Namen des damaligen dänischen Königs Friedrich V. mit dem späteren Zaren Peter III. begonnen hatte.

Rechtskräftig sollte dieses internationale Tauschgeschäft freilich erst am 27. August 1773 im Vertrag von Carskoe Selo werden, als Großfürst Paul mündig wurde. Ob Paul wollte oder nicht – seine Mutter zwang ihn, dem von Caspar von Saldern ausgehandelten Tausch zuzustimmen. Die Herzogtümer Schleswig und Holstein unterstanden nun nur noch einem einzigen Landesherrn, dem dänischen König – der dänische Gesamtstaat entstand.

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