Читать книгу Soziale Arbeit in der Justiz. Professionelles Selbstverständnis und methodisches Handeln онлайн
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Auf einer Metaebene zeigen sich in der Betrachtung der beiden Sozialarbeitstheorien und insbesondere ihrer gegensätzlichen Positionen ein nicht unerhebliches Problem in der paradigmatischen Grundlegung Sozialer Arbeit, das wir u. a. in der vorschnellen Gleichsetzung von Sozialer Arbeit mit Sozialpädagogik vermuten. Für unser Verständnis der Notwendigkeit eines »sozialarbeiterischen Blickes« auf die Aufgaben Sozialer Arbeit in der Justiz scheint der ökosoziale Sozialarbeitsansatz vollständig kompatibel, während der Lebensweltansatz zwar wichtige Anregungen für die fachliche Weiterentwicklung bietet, insbesondere aber durch sein ambivalentes Verhältnis zum »doppelten Mandat« Aporien entstehen lässt, die zu schwerwiegenden theoretischen und praktischen Problemen führen könnten. Dies möchten wir an einem Beispiel deutlich machen:
a. Da ist zum einen ein überaus klarer Auftrag der Justiz an die Soziale Arbeit zu konstatieren. Dieser Auftrag besteht in dem Doppelmandat, neben den notwendigen Hilfeleistungen im Auftrag des*der Klient*in zur Verbesserung seiner*ihrer Lebenslage, die Soziale Arbeit in den Dienst der Rückfallprävention zu stellen. Genannt seien hier nur die Grundsätze der »European Probation Rules«, die Morgenstern mit den Worten zusammenfasst: »Als Hauptziel der Europäischen Bewährungshilfegrundsätze und Hauptaufgabe für die Bewährungshilfeeinrichtungen wird die Vermeidung von Rückfällen festgeschrieben, indem positive Beziehungen zu den Straffälligen aufgebaut werden« (Morgenstern 2012, 224; Herv. d. Verf.).