Читать книгу Soziale Arbeit in der Justiz. Professionelles Selbstverständnis und methodisches Handeln онлайн

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Bei aller Gemeinsamkeit sind jedoch auch die Unterschiede deutlich zu markieren. Sie liegen dort, wo es um das Akzeptieren oder Nichtakzeptieren des Zwangskontextes geht, in dem sich Justizsozialarbeit abspielt. Für Germain & Gitterman ist klar:

»Wenn Dienste durch ein Gericht […] angeordnet werden, muß der/die SozialarbeiterIn das Mandat anerkennen und offen mit seinen Implikationen umgehen. Sowohl die Natur des Mandates als auch das Ausmaß der möglichen Sanktionen auf Zuwiderhandlungen müssen erörtert werden« (Germain & Gitterman 1999, 71).

Ein gesellschaftlich gegebener Arbeitsauftrag und die damit verbundene Vorgehensweise sind nicht daran geknüpft, dass Klient*innen dieses Mandat willkommen heißen, Germain und Gitterman (1999, 117) betonen aber die Zielperspektive, trotz des Zwangskontextes alles zu tun, damit der*die Klient*in dem*der Sozialarbeiter*in doch noch das ›Mandat‹ zur Hilfeleistung gibt. Für Germain & Gitterman selbstverständlich sind eine berufsethisch fundierte, anwaltschaftliche Praxis und ein politisches Verständnis für Macht und Ohnmacht der Klientel.


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