Читать книгу Soziale Arbeit in der Justiz. Professionelles Selbstverständnis und methodisches Handeln онлайн

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c. Das ›Verstehen‹ der Bewältigungsleistung jedes einzelnen Menschen ist ein unverzichtbares Postulat und gleichzeitig immer wiederkehrender Reflexionspunkt. Dieses Verstehen bezieht sich in erster Linie auf den Alltag und hier wiederum im Verstehen der Sichtweise der Betroffenen.

2.2.3 Bewertung und Ertrag

Zunächst fallen Gemeinsamkeiten zwischen den beiden dargestellten Theorieansätzen ins Auge: Beide verweisen auf eine multiperspektivische und ebenenübergreifende Betrachtungsweise, denn beide betonen die Notwendigkeit, persönliches Verhalten im Kontext von beeinflussenden Verhältnissen zu sehen. In Konsequenz bedeutet dies, dass zum methodischen Repertoire Sozialer Arbeit immer auch sozialraumorientiertes und vernetzendes Agieren gehören muss. Gemeinsam ist beiden Ansätzen auch die Orientierung an Ressourcen sowohl der Person als auch der Umwelt zur Bewältigung von Herausforderungen, die sich in der Lebenswelt ergeben. Schließlich ist die politische Agenda zu nennen, die darin besteht, belastende Bedingungen der Verhältnisse zu verändern. Unstrittig ist zudem das von Klient*innen formulierte Hilfe-Mandat, das zu formulieren und zu definieren alleiniges Recht der*des Klient*in ist. Im Rahmen einer solchen »Hilfeleistung« – also wenn es weder um Fürsorge (im Sinne eines stellvertretenden Handelns wegen Unmündigkeit) noch um interventionistisches Handeln (im Sinnen des gesellschaftlich vorgegebenen Handlungsauftrages z. B. im Kinderschutz) geht – stellt gemeinsames Aushandeln von Zielen die adäquate Vorgehensweise dar (Germain & Gitterman 1999, 45).


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