Читать книгу Anna Göldi - geliebt, verteufelt, enthauptet. Der letzte Hexenprozess und die Entdämonisierung der Frau онлайн

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Kapitel 5 – Die glarnerische Familien­herrschaft: Herren und Untertanen

Die 13 alten Orte der Eidgenossenschaft waren Oli­garchien, in denen ein paar wenige einflussreiche und vermögende Familien regierten. Normalsterbliche Menschen hatten keine Freiheitsrechte, keine Religions- und keine Gewissensfreiheit. Sie durften ihre Meinung nicht frei äussern, geschweige denn Kritik üben.

Dieses oligarchische Herrschaftssystem praktizierten auch «Landsgemeinde-Demokratien» wie das Land Glarus, das seit 1683 konfessionell gespalten war. Auf evangelischer wie katholischer Seite teilten sich je nur etwa zehn Bürgerfamilien die Macht unter sich auf. Die bekanntesten protestantischen Familien hiessen Heer, Blumer, Tschudi und Zwicky. Die Zwickys besetzten im 18. Jahrhundert die meisten wichtigen Landesämter und wurden zur mächtigsten Familie.

Diese Familien trafen die wichtigsten Entscheidungen in Justiz und Politik. Gewaltenteilung gab es nicht: Mitglie­der des Rates waren in der Rechtsprechung tätig, Richter nahmen auch Regierungsgeschäfte wahr. Der Landammann und obers­te Regierungsvertreter war zugleich höchster Richter und Vorsitzender in den meisten Gerichten.

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