Читать книгу Katharina die Große. Legitimation durch Reform und Expansion онлайн

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Teile der Ukraine, etwa die sogenannte Sloboda-Ukraine um die Stadt Char’kiv, waren schon seit längerer Zeit unter der Herrschaft des Russischen Reiches und in die zwar keineswegs reibungslos funktionierenden, aber doch sehr präsenten imperialen Verwaltungsinstitutionen integriert. Anders sah es in der linksufrigen Ukraine aus, die aus der Perspektive zunächst Moskaus und nun St. Petersburgs als Kleinrussland bezeichnet wurde. Kleinrussland war die Herzkammer der kosakischen Traditionen. Die Zaporoger Kosaken entlang des Dnjepr-Laufes waren im Vergleich zu anderen kosakischen Gemeinschaften etwa am Don oder am Jaik die zahlenmäßig stärkste – und unruhigste.

Auch als 1654, nach dem Aufstand ihres Hetmans Bohdan Chmiel’nickij im Akt von Perejaslav, die Anerkennung der Oberhoheit der Zaren erfolgt war – von den Kosaken als ein gegenseitiges Dienst- und Schutzverhältnis interpretiert, von den Zaren aber als eine hierarchische Unterstellung –, blieb Kleinrussland rechtlich und sozial separiert. Hier galt nicht das Gesetzbuch von 1649, sondern es galten das litauische Statut und lokale Rechtskreise. Die Kosaken in ihren Siedlungen waren nach dem Hundertschaftsprinzip organisiert und bestimmten sich abgestuft selbst. Die kosakische Oberschicht, die zunehmend über Grundbesitz verfügte und in seiner Lebensweise dem Adel immer ähnlicher wurde, hatte mit den agrarisch wirtschaftenden Unterschichten ein gemeinsames Eigenbewusstsein, das in mancherlei Hinsicht protonational genannt werden kann.9 Hetman Mazeppa, der sich im Großen Nordischen Krieg gegen Peter den Großen wandte und gemeinsam mit Karl XII. in Poltava 1709 verlor, galt für das Imperium als Verräter, in ›Kleinrussland‹ jedoch als Held. Je nach politischer Konjunktur und Gelegenheit wichen Kosaken in den Machtbereich des Osmanischen Reiches, zu den Krimtataren oder aber nach Polen-Litauen aus. Organisiert in Kosakenlinien übernahmen sie Grenzschutzfunktionen für das Imperium im Süden. Die Leibeigenschaft existierte in der Form von Bindung der Person durch Leib an den Gutsherren und dessen Boden nicht.10

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