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In Deutschland sind die ersten derartigen Prägungen in der bischöflichen Münze von Magdeburg geschlagen worden. Nach neueren Forschungen von Prof. Dr. Arthur Suhle hat Erzbischof Hartwig von Magdeburg, der von 1079 bis 1102 regierte, damit begonnen, die um diese Zeit zur Aufnahme eines großen Münzbildes schon ziemlich breit und dünn gewordenen Silberpfennige einseitig schlagen zu lassen. Allerdings erst Erzbischof Wichmann von Seeburg, der anno 1152 von Barbarossa in Magdeburg eingesetzt worden war, hat diese Münzprägung im Erzstift zu ungeahnter Blüte entfaltet.

Als sich dieses Verfahren der Münzprägung in Deutschland ausbreitete, waren seit der Münzordnung Karls des Großen bereits 300 Jahre vergangen. Im Verlaufe dieser Zeit waren aber durch die Nachfolger Karls des Großen – angefangen von Ludwig dem Frommen – die Reichsrechte der Münzprägung an unzählige Könige, Fürsten, Grafen, Bischöfe, Grundherren, Klöster und Städte verliehen worden. Hieraus hat sich naturgemäß ein sehr buntes Bild der Münzverfassung ergeben, zumal vom 11. Jahrhundert an Bild, Name und Gepräge der Münze durch die Träger des Münzrechtes verändert werden durften.

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